Winzergenossenschaften

– die größten Erzeuger Deutschlands


In der deutschen Weinlandschaft zählen die Weingenossenschaften zu den absoluten Großproduzenten. Deutschlandweit existieren über 200 solcher Vereinigungen, die zusammen für rund ein Drittel der deutschen Weinproduktion verantwortlich sind. Grund genug, die Entstehungsgeschichte dieser Weingenossenschaften einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die Geschichte der Weingenossenschaften ist eng mit der geschichtlichen Entwicklung in Deutschland verknüpft. Mit der aufkommenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert kamen viele deutsche Winzer in Bedrängnis. Eine liberale Wirtschafspolitik führte dazu, dass der Markt mit gefälschten Weinen und Billigweinen aus dem Ausland überschwemmt wurde. Noch dazu vernichtete eine Reblausplage große Teile der deutschen Rebflächen. Die schlechte wirtschaftliche Lage zwang viele Winzer dazu, ihr Glück im Ausland suchen zu müssen.

Um unter den veränderten Bedingungen wirtschaftlich erfolgreich zu sein, begannen einige Winzer sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Auf diese Weise konnten sie ihre Ressourcen bündeln und ihre Konkurrenzfähigkeit am umkämpften deutschen Weinmarkt stärken. Die ersten dieser Vorgänger der heutigen Winzergenossenschaften existierten bereits 1821.

1852 wurden vom Rheinpreußischen Landwirtschaftsverein insgesamt vier verschiedene Zusammenschlüsse von Winzern gegründet. Diese Organisationen liefen damals bereits unter der Bezeichnung „Winzergenossenschaft“, unterschieden sich jedoch durch den Aufbau der Statuten noch deutlich von den heutigen Genossenschaften. Auf Grund schlechter wirtschaftlicher Entscheidungen konnten sich diese Vereinigungen auch nicht sonderlich lange am Markt halten.

1866 schließlich brachte Friedrich Wilhelm Raiffeisen seine wegweisende Schrift „Die Darlehenskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung“ heraus. Ein ganzes Kapitel widmete er dabei den Winzergenossenschaften und den wirtschaftlichen Problemen, mit denen deutsche Winzer zu kämpfen hatten. Basierend auf seinen Überlegungen, wurde 1867 das preußische Genossenschaftsgesetz erlassen, womit die Organisationsform der Winzergenossenschaften erstmals gesetzlich verankert wurde.

1868 war es dann soweit und die erste Winzergenossenschaft nach dem neuen Genossenschaftsgesetzt wurde in Mayschoß an der Ahr gegründet. Die Winzergenossenschaft Mayschoß-Altenahr existiert noch heute und ist damit die älteste in Deutschland. Ihr gehören inzwischen 330 Mitglieder an, die jährlich über eine Million Liter Wein produzieren.

Eine ganze Reihe von Neugründungen folgte dem Vorbild der Weingenossenschaft Mayschoß-Altenahr, von denen jedoch nicht alle erfolgreich waren. Eine 1877 in Assmanshausen gegründete Kooperation wurde bereits wenige Jahre später wieder aufgelöst. Mit der Zeit setzte sich das Konzept jedoch immer mehr durch und die Winzergenossenschaften konnten große Marktanteile gewinnen.

Die frühen Winzergenossenschaften basierten allesamt auf der im Genossenschaftsgesetz verankerten Organisationsform der Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Die Mitglieder waren dadurch gezwungen, auch mit ihrem Privatvermögen für etwaige Schulden der Kooperation einzustehen. Durch die steigende Anzahl an Mitgliedern wurde es mit der Zeit möglich, die Haftpflicht gegenüber der Organisation auf eine feste Summe einzuschränken. Winzergenossenschaften ohne Haftpflicht, nach dem Vorbild der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind erst seit dem Jahr 1973 gesetzlich zugelassen. Üblich ist dabei die Firmenbezeichnung eG, für eingetragene Genossenschaft.

Die Vorteile der Ressourcenbündelung von Winzerkooperationen liegen dabei auf der Hand. Durch die gemeinsame Bestellung von größeren Rebflächen kann eine besonders strenge Selektion der Reben vorgenommen werden, was sich positiv auf die Qualität der Weine auswirkt. Auch können Kosten für Produktion und Vertrieb durch die gemeinschaftliche Nutzung der Ressourcen gesenkt werden.

Ebenso kann aber auch die Qualität des Weines unter dem fehlenden Wettbewerb zwischen Genossenschafts-Mitgliedern leiden. Winzergenossenschaften haben somit das Potential, sich entweder positiv oder negativ auf die Weinqualität auszuwirken. Welche Marschrichtung eine Winzergenossenschaft einschlägt, liegt damit letztendlich in der Hand der Mitglieder.